Wahlanfechtung Gundelsheim

Informationsseite zur Bürgermeisterwahl 2015 in Gundelsheim am Neckar

Antrag auf Zulassung der Berufung wurde vom Verwaltungsgerichtshof Mannheim abgelehnt!

Liebe Unterstützer, Bürger und Bürgerinnen, Freunde, Demokraten und Nichtversteher,

als erstes möchte ich mich ganz herzlich bei Prof. Dr. Schachtschneider für seinen unermüdlichen Einsatz zum Thema Recht, Rechtsstaatlichkeit, Demokratie etc. bedanken. Es müsste mehr Menschen seines Formats geben.

Leider fehlt vielen der Mut und das Selbstvertrauen, Dinge anzupacken. (Lästern geht einfacher)
Mir hat auch Dank der großen Unterstützung der Mut und das Gottvertrauen nicht gefehlt. Im Gegenteil. Ich bin noch einen Schritt weiter gegangen.
Am Tag vor der Stuttgarter Gerichtsverhandlung habe ich zu meiner Mutter gesagt, dass ich verlieren muss, damit die Dinge tatsächlich ans Tageslicht kommen.

„Manchmal muss man auch verlieren, um gewinnen zu können.“

Jetzt bedarf es den Mut anderer sich anzuschließen, sei es in Form von gutem Journalismus, sei es aber auch nur in der Form für sich selbst den ersten Schritt zu wagen, ehrlich gegenüber sich selbst und auch seinen Mitbürgern zu sein. Dazu bedarf es nicht mal großer Gläubigkeit.

Dazu gehören einfach nur die 10 Gebote. Für mich hier das angesagteste:

„Du sollst nicht lügen !“

„Rein zufällig“, als einfache Bürgerin bin ich eher ahnungslos durch eine Bürgermeisterwahl an meine Obergrenze, bezüglich Rechtsstaatlichkeit in Deutschland gestoßen.

Was sind Gesetze überhaupt wert, wenn sie nicht eingehalten werden?
Was ist ein Bürger überhaupt noch wert, wenn er von seinem Bürgerrecht Gebrauch macht?
Außer Spesen nichts gewesen!

Welche Chancen hat ein Bürger überhaupt, wenn er sich mit Verwaltung, Landratsamt, Gerichten „anlegt“?

Viele Menschen sind fassungslos über das Gerichtsurteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart!

Mein Vertrauen zum Thema Gerechtigkeit, Rechtsstaatlichkeit und Souveränität ist komplett erschüttert.
Wie kann es sein, dass trotz festgestellter, schwerwiegenden Fehlern im Kommunalrecht- und gesetz weder eine Konsequenz, noch eine Abmahnung der Verursacher geahndet wird?
Warum wurde trotz mehrfachem Drängen, selbst vor Gericht der Gemeindewahlausschuss nie angehört?

Was meinen Schaden anbelangt, so liegen die Ausgaben bei ca. € 23.000,–
Ca. € 8.000,– habe ich als Spenden erhalten.
Die großen Kosten beliefen sich auf ca. € 13.000,– bei meinem ersten Anwalt. Der Rest sind in geringstem Anteil die Kosten für Herrn Prof. Dr. Schachtschneider, Gerichtskosten und sonstiges.

Wenn Sie mich noch unterstützen möchten, bin ich Ihnen sehr dankbar. Die Kontodaten finden Sie >>hier<<.

PS: Ich durfte die Ablehnung aus der Zeitung erfahren, da ich, wie auch mein Anwalt bis dahin keine Begründung vorliegen hatte.

Alles Weitere wird noch ins Netz gestellt.
Es lohnt sich hin und wieder mal vorbeizuschauen.

Bis dahin

Vielen Dank für die Unterstützung und viel Mut

Herzliche Grüße

Petra Weiß

Spendenkonto

Bitte überweisen Sie an die Volksbank Heilbronn – Filiale Neckarsulm

„Treuhandkonto – Wahlanfechtung“

IBAN: DE 92 6209 0100 0406 8810 06         AKTUELLER STAND: € 8.211,00
BIC: GENODES1 VHN

 

Bitte spenden Sie weiter !

Anonymität wird gewährleistet. (Bareinzahlung ohne Unterschrift ist möglich). Namen werden nicht veröffentlicht.
Das Konto ist eigens und alleinig für diesen Zweck eingerichtet.
Der aktuelle Spendenstand wird wöchentlich aktualisiert und veröffentlicht.

Jeder noch so geringe Betrag ist entscheidend.

Bei einem Überschuss wird das restliche Geld an eine oder mehrere soziale Einrichtungen (zum Beispiel Kitas, Schule, Sozialstation, Jugendförderung, Tierhilfe, Flüchtlingshilfe etc.) gespendet.
Die endgültige Verwendung wird nach Abschluss des Verfahrens gemeinschaftlich entschieden.

Sollten Sie Fragen haben, schreiben Sie eine E-Mail. kontakt@wahlanfechtung-gundelsheim.de

Zu meiner Person

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Mein Name ist Petra Weiß. Ich bin 51 Jahre alt, wohnhaft in Gundelsheim am Neckar.

Schon seit mehreren Jahren bin ich parteilos, politisch engagiert.

Ich setze mich, auch europaweit, für mehr Transparenz für mündige Bürger, für mehr Bürgerbeteiligung und gegen das Freihandelsabkommen (TTIP) ein, insbesondere gegen die Schiedsgerichte.

-Codex Alimentarius (Lebensmittelrichtlinien), NHF, National Health Federation, NHF – Germany Executive Director,  A not – for – profit health – freedom organization,  NGO (Non – Govermental Org.), Monrovia, California 91017 USA

-Europapolitik, Lissabonner Vertag

Ich folge dem Leitspruch von Prof. Dr. Klaus Buchner (Europaabgeordneter ÖDP):

„Wer in der Demokratie schläft wacht in der Diktatur auf.“

Mit freundlichem Dank an www.wahlrecht.de

 

Ich gehe weiter für die Demokratie ! Die Klage vor dem Verwaltungsgerichtshof Mannheim

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart zur Wahlanfechtung der Bürgermeisterwahl in Gundelsheim vom 08. Juli 2016 wurde gefällt, obwohl das Gericht die gravierenden Verstöße gegen das Kommunalwahlgesetz und die Kommunalwahlordnung des Landes Baden-Württemberg bestätigt hat. Wichtige Zeugen wurden nicht gehört, wesentliche Fakten nicht berücksichtigt und Beweise nicht gewürdigt. Das Gericht ist der Auffassung, dass die berechtigten Vorwürfe das Ergebnis der Wahl entweder nicht beeinflusst hätten oder durch Ablauf der Wochenfrist, bevor diese geltend gemacht wurden, präkludiert gewesen seien. Der knappe Wahlausgang von gerade einer oder zwei Stimmen ist in Baden-Württemberg ohne Beispiel. Das Gericht hält es nicht für erheblich, dass bei der zweiten Auszählung am Folgetag unbefugte Mitarbeiter der Stadtverwaltung die Stimmen nachgezählt haben, ohne den Gemeindewahlausschuss in Kenntnis zu setzen.

Wenn dem Souverän, nämlich dem Volk, die Möglichkeiten beschnitten werden, gegen undemokratische Gepflogenheiten vorzugehen und seine Rechte zu wahren, so ist der Willkür Tür und Tor geöffnet. Es kann und darf nicht sein, dass Bürgerinnen und Bürger sich nicht wirksam gegen das Wahlunrecht wehren können, weil das Gesetz den Wahlrechtsschutz so gut wie unmöglich macht und die Gerichtsbarkeit das exekutiert. Nicht zuletzt müssen die Bürgerinnen und Bürger, die gegen ungesetzliches Verhalten von kommunalen oder staatlichen Behörden vorgehen, die Kosten übernehmen, während die Behörden das Geld der Allgemeinheit ausgeben. Schon aus diesem Grunde werden vermutlich viele Prozesse erst gar nicht geführt.

Dieser Entwicklung dürfen wir nicht tatenlos zusehen. Wir müssen dem Unrecht mit aller Macht entgegentreten. Darum dürfen wir das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart nicht akzeptieren und müssen in die Berufung gehen. Unterstützen Sie mich bitte mit allen Ihren Möglichkeiten in diesem Präzedenzfall und kämpfen Sie mit mir für Recht und Demokratie in unserem Land.

Professor Dr. Karl Albrecht Schachtschneider, Verfassungsrechtler, welcher die meisten europapolitischen Verfassungsbeschwerden vertreten und aktuell für Professor Dr. Klaus Buchner MdEP, ÖDP, die Verfassungsbeschwerde gegen das Freihandelsabkommen der Europäischen Union mit Kanada CETA eingereicht hat, vertritt mich in der nächsten Instanz, dem Verwaltungsgerichtshof Mannheim. Die erste Hürde, welche man mir hier auferlegt hat, ist die Zulassung der Berufung an den Verwaltungsgerichtshof.

Bitte unterstützen Sie mich, mit auch noch so geringen Beträgen, damit ich die Kosten des Verfahrens stemmen kann. Die Daten des Treuhandkontos finden Sie -> Hier <-.

Ich bedanke mich schon jetzt für Ihre Unterstützung und hier noch der Artikel der Stuttgarter Zeitung vom 08.07.2016.

Petra Weiß

 

1. Niederschrift des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 08.07.2016

-> Hier Klicken <-

 

2. Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 08.07.2016

-> Hier Klicken <-

 

Historie:

 

Stellungnahme der Stadtverwaltung Gundelsheim vom 09.06.2016
-> Hier Klicken <-

 

Erweiterung der Klageschrift an das VG Stuttgart vom 18.11.2015
-> Hier Klicken <-

 

Klageerwiderung der Stadt Gundelsheim vom 22.10.2015
-> Hier Klicken  <-

 

Klageerwiderung des Landratsamts Heilbronn vom 14.10.2015
-> Hier Klicken <-

 

Klageschrift an das Verwaltungsgericht Stuttgart vom 10.09.2015
-> Hier Klicken <-

 

Demokratie ist Volksherrschaft. Jeder Bürger hat das Recht mitzubestimmen. Dazu gehört auch eine Wahlanfechtung, wenn das Wahlprozedere nicht ordnungsgemäß abgelaufen ist. In Gundelsheim ist das der Fall. Darum ist das Engagement der Bürgerinnen und Bürger gefragt. Ihre rege Teilnahme an dieser Wahlanfechtung ist mit von großer Bedeutung zur weiteren Vorgehensweise.

Des Menschen Anlage zur Gerechtigkeit macht Demokratie möglich; aber des Menschen Neigung zur Ungerechtigkeit macht Demokratie notwendig.
Reinhold Niebur (1892- 1972), US amerikanischer Theologe, Philosoph und Politikwissenschaftler

Durch das Versenden der anonymen Briefe mit Rattengift, unter anderem an meine Person ist die Stadt Gundelsheim bundesweit zum Synonym geworden, wie Demokratie mit Füßen getreten wird. Es hätte von Anfang an im eigenen Interesse der Stadtverwaltung sein müssen, die Ungereimtheiten aktiv und engagiert auszuräumen. Dadurch sind noch größere Gräben entstanden, Feindschaft unter den Bürgern. Das schadet nicht nur dem bürgerschaftlichen Engagement sondern auch dem Ansehen jeder Bürgerin und jedes Bürgers.

Das geht uns alle an!

Bei der Bürgermeisterwahl in Gundelsheim am 26.04.2015 gab es Unstimmigkeiten.
Darum habe ich Einspruch beim Landratsamt Heilbronn erhoben und diese Tatsache publik gemacht.
Ich habe mit der Unterstützung vieler Gundelsheimer Bürgerinnen und Bürger dadurch demokratisch gehandelt und mein Bürgerrecht wahrgenommen.

Eine Wahlanfechtung ist keine alltägliche Vorgehensweise.
Nur triftige Gründe lassen einen diesen Weg beschreiten.

Das Landratsamt Heilbronn hat meinen Einspruch abgelehnt. Die Begründung ist wenig nachvollziehbar und kaum stichhaltig. Darum werde ich diese behördliche Entscheidung nicht akzeptieren und Klage erheben.
Die Frist zur Einreichung der Klage ist der 01. Juli 2015.

Ich will erreichen, dass Transparenz geschieht und Unstimmigkeiten geklärt werden.
Zur Demokratie gehört die Opposition, die auch bewirkt, dass Transparenz entsteht.

Es kann nicht sein, dass durch eine Bürgermeisterwahl solche tiefen Gräben in der Bevölkerung entstehen, dass Beschuldigungen und Anfeindungen herrschen, dass sich Menschen und Gruppen einer Stadt entzweien, nur aufgrund einer Bürgermeisterwahl und deren Ergebnis.

In der jetzigen Situation bleibt nur der Klageweg, um Transparenz in die Sache zu bekommen.

Darum unterstützen Sie mich engagiert und finanziell, denn alleine kann ich das nicht schultern.
Die Kosten belaufen sich auf mehrere tausend Euro.

Unterstützen Sie mich, indem Sie mir Ihre Meinung schreiben, indem Sie Ihren Kommentar abgeben, aber auch durch Ihre Spende. Gerne können Sie auch mit mir kommunizieren.

Ich freue mich darüber.

Ich bedanke mich für die bisherige große Unterstützung und das besondere Mut machen, für die Anregungen und Tipps. Ich freue mich über dieses Engagement vieler Bürgerinnen und Bürger. Das ist ein schönes Zeichen für Demokratie und Solidarität. Ebenso bedanke ich mich schon jetzt im Vorfeld bei allen Beteiligten.

Demokratie ist keine Selbstverständlichkeit, Demokratie muss gelebt werden!

Gehen Sie gemeinsam mit mir diesen Weg und entscheiden Sie mit!

Mit freundlichen Grüßen

Petra Weiß

E-Mail: kontakt@wahlanfechtung-gundelsheim.de

 

Transparenz ist für mich das oberste Gebot, daher werde ich alle Kosten ( zum Beispiel Anwalts – und Gerichtskosten) bezüglich der Wahlanfechtung inkl. Klage auf diese Seite einstellen.

Der Weg bis hierher bedurfte viel Recherche, Einarbeitung und generellem Interesse am politischen Geschehen. Bitte regen Sie durch Ihre nur ernst gemeinten, konstruktiven Kommentare dieses Thema, über die Region hinaus, mit an.

Um größtmögliche Transparenz zu erreichen, finden sie hier nun das Einspruchsschreiben (Wahlanfechtung) gegen die Wahl vom 26.04.2015 sowie den dazu gehörigen Einspruchsbescheid des Landratsamts Heilbronn zum nachlesen. Der Einspruch wurde vom Landratsamt mit Schreiben vom 01. Juni 2015 abgewiesen.

Korrigiert hat das Landratsamt Heilbronn mittlerweile in seiner Begründung die ursprüngliche Aussage, dass eine Gebühr von € 45,00 pro Stunde auf mich zu kommen wird für die gesamte Nachprüfung. Fakt ist, dass Geschehnisse, welche das öffentliche Interesse betreffen, gebührenfrei sind.

 

Die Dokumente liegen als PDF-Dateien vor. Den dazugehörigen Adobe PDF Reader zum lesen der Dokumente erhalten sie Hier.

Einspruchsschreiben zur Bürgermeisterwahl

 

Einspruchsbescheid LRA Heilbronn

Impressum

IMPRESSUM

Angaben gemäß § 5 TMG:

Petra Weiß
Weinbergweg 8
74831 Gundesheim

Kontakt:

E-Mail: kontakt@wahlanfechtung-gundelsheim.de

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