Liebe Bürgerinnen und Bürger,

das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart zur Wahlanfechtung der Bürgermeisterwahl in Gundelsheim vom 08. Juli 2016 wurde gefällt, obwohl das Gericht die gravierenden Verstöße gegen das Kommunalwahlgesetz und die Kommunalwahlordnung des Landes Baden-Württemberg bestätigt hat. Wichtige Zeugen wurden nicht gehört, wesentliche Fakten nicht berücksichtigt und Beweise nicht gewürdigt. Das Gericht ist der Auffassung, dass die berechtigten Vorwürfe das Ergebnis der Wahl entweder nicht beeinflusst hätten oder durch Ablauf der Wochenfrist, bevor diese geltend gemacht wurden, präkludiert gewesen seien. Der knappe Wahlausgang von gerade einer oder zwei Stimmen ist in Baden-Württemberg ohne Beispiel. Das Gericht hält es nicht für erheblich, dass bei der zweiten Auszählung am Folgetag unbefugte Mitarbeiter der Stadtverwaltung die Stimmen nachgezählt haben, ohne den Gemeindewahlausschuss in Kenntnis zu setzen.

Wenn dem Souverän, nämlich dem Volk, die Möglichkeiten beschnitten werden, gegen undemokratische Gepflogenheiten vorzugehen und seine Rechte zu wahren, so ist der Willkür Tür und Tor geöffnet. Es kann und darf nicht sein, dass Bürgerinnen und Bürger sich nicht wirksam gegen das Wahlunrecht wehren können, weil das Gesetz den Wahlrechtsschutz so gut wie unmöglich macht und die Gerichtsbarkeit das exekutiert. Nicht zuletzt müssen die Bürgerinnen und Bürger, die gegen ungesetzliches Verhalten von kommunalen oder staatlichen Behörden vorgehen, die Kosten übernehmen, während die Behörden das Geld der Allgemeinheit ausgeben. Schon aus diesem Grunde werden vermutlich viele Prozesse erst gar nicht geführt.

Dieser Entwicklung dürfen wir nicht tatenlos zusehen. Wir müssen dem Unrecht mit aller Macht entgegentreten. Darum dürfen wir das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart nicht akzeptieren und müssen in die Berufung gehen. Unterstützen Sie mich bitte mit allen Ihren Möglichkeiten in diesem Präzedenzfall und kämpfen Sie mit mir für Recht und Demokratie in unserem Land.

Professor Dr. Karl Albrecht Schachtschneider, Verfassungsrechtler, welcher die meisten europapolitischen Verfassungsbeschwerden vertreten und aktuell für Professor Dr. Klaus Buchner MdEP, ÖDP, die Verfassungsbeschwerde gegen das Freihandelsabkommen der Europäischen Union mit Kanada CETA eingereicht hat, vertritt mich in der nächsten Instanz, dem Verwaltungsgerichtshof Mannheim. Die erste Hürde, welche man mir hier auferlegt hat, ist die Zulassung der Berufung an den Verwaltungsgerichtshof.

Bitte unterstützen Sie mich, mit auch noch so geringen Beträgen, damit ich die Kosten des Verfahrens stemmen kann. Die Daten des Treuhandkontos finden Sie -> Hier <-.

Ich bedanke mich schon jetzt für Ihre Unterstützung und hier noch der Artikel der Stuttgarter Zeitung vom 08.07.2016.

Petra Weiß

 

1. Niederschrift des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 08.07.2016

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2. Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 08.07.2016

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Historie:

 

Stellungnahme der Stadtverwaltung Gundelsheim vom 09.06.2016
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Erweiterung der Klageschrift an das VG Stuttgart vom 18.11.2015
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Klageerwiderung der Stadt Gundelsheim vom 22.10.2015
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Klageerwiderung des Landratsamts Heilbronn vom 14.10.2015
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Klageschrift an das Verwaltungsgericht Stuttgart vom 10.09.2015
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Demokratie ist Volksherrschaft. Jeder Bürger hat das Recht mitzubestimmen. Dazu gehört auch eine Wahlanfechtung, wenn das Wahlprozedere nicht ordnungsgemäß abgelaufen ist. In Gundelsheim ist das der Fall. Darum ist das Engagement der Bürgerinnen und Bürger gefragt. Ihre rege Teilnahme an dieser Wahlanfechtung ist mit von großer Bedeutung zur weiteren Vorgehensweise.

Des Menschen Anlage zur Gerechtigkeit macht Demokratie möglich; aber des Menschen Neigung zur Ungerechtigkeit macht Demokratie notwendig.
Reinhold Niebur (1892- 1972), US amerikanischer Theologe, Philosoph und Politikwissenschaftler

Durch das Versenden der anonymen Briefe mit Rattengift, unter anderem an meine Person ist die Stadt Gundelsheim bundesweit zum Synonym geworden, wie Demokratie mit Füßen getreten wird. Es hätte von Anfang an im eigenen Interesse der Stadtverwaltung sein müssen, die Ungereimtheiten aktiv und engagiert auszuräumen. Dadurch sind noch größere Gräben entstanden, Feindschaft unter den Bürgern. Das schadet nicht nur dem bürgerschaftlichen Engagement sondern auch dem Ansehen jeder Bürgerin und jedes Bürgers.